Kölner Polizei gelingt Schlag gegen illegales Glücksspiel

Der Kriminalpolizei in Köln ist ein gegen das illegale Glücksspiel in Deutschland gelungen. Fahnder haben gestern eine zu einem Spielcasino umgebaute Wohnung durchsucht und den mutmaßlichen Betreiber, einen schweizer Staatsbürger, verhaftet. Zudem trafen die Beamten weitere 13 Personen an, u.a. Spieler und Croupiers.

Kölner Dom

Die Kölner Polizisten stellten während der Durchsuchung mehrere Beweismittel sicher wie Pokertische, Spielkarten, Jetons sowie einen manipulierten Spielautomaten, welcher Verluste von mehreren tausend Euro pro Stunden möglich machte.

Illegales Pokern auf der Friesenstraße

Die Beamten hatten sich durch einen richterlichen Beschluss den Zutritt zu der Wohnung beschafft und den Spielbetrieb mit sofortiger Wirkung eingestellt. Die Personalien von allen anwesenden Personen wurden aufgenommen und die Beschuldigten müssen sich nun wegen der Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel bzw. dem Betrieb einer unerlaubten Glücksspielveranstaltung verantworten.

Die Kriminalbeamten waren durch einen Zeugenhinweis auf die in ein Casino umgebaute Wohnung aufmerksam geworden. Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist ein 42 Jahre alter Schweizer der Hauptbeschuldigte.


§ 284
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1. gewerbsmäßig oder
2. als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.